| Merkmal | EBM | GOÄ |
|---|---|---|
| Gilt für | GKV-Patienten (gesetzlich Versicherte) | Privatpatienten und Selbstzahler |
| Herausgeber | Bewertungsausschuss (KBV + GKV-Spitzenverband) | Bundesregierung (Verordnung) |
| Vergütung | Punkte × Punktwert (Eurobetrag) | Einfacher Gebührensatz × Steigerungsfaktor |
| Steigerung | Nicht möglich (fester Punktwert) | Steigerungsfaktor 1,0 bis 3,5-fach (bei Begründung) |
| Abrechnung über | Kassenärztliche Vereinigung (KV) | Direkt mit dem Patienten |
| Aktualisierung | Quartalsweise Anpassungen | Letzte große Reform 1996, punktuelle Änderungen |
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EBM vs. GOÄ - Vergleichstabelle
Die wichtigsten Unterschiede zwischen EBM und GOÄ auf einen Blick.
Punktwert: Der Eurobetrag, der einem EBM-Punkt entspricht. Wird je Quartal von der KV festgelegt.
Regelleistungsvolumen (RLV): Maximales Volumen, das zu festem Punktwert vergütet wird. Darüber hinaus niedrigerer Punktwert.
Quartalspauschale: Grundpauschale, die pro Patient und Quartal nur einmal abgerechnet werden kann.
Plausibilitätsprüfung: Prüfung durch die KV, ob die abgerechneten Leistungen plausibel sind (z.B. Zeitprofile).
Regelleistungsvolumen (RLV): Maximales Volumen, das zu festem Punktwert vergütet wird. Darüber hinaus niedrigerer Punktwert.
Quartalspauschale: Grundpauschale, die pro Patient und Quartal nur einmal abgerechnet werden kann.
Plausibilitätsprüfung: Prüfung durch die KV, ob die abgerechneten Leistungen plausibel sind (z.B. Zeitprofile).
Einfacher Gebührensatz: Der in der GOÄ festgelegte Grundbetrag für eine Leistung.
Steigerungsfaktor: Multiplikator für den einfachen Satz. Regelsatz: 2,3-fach. Über 3,5-fach nur mit schriftlicher Begründung.
Analogabrechnung: Wenn eine Leistung nicht in der GOÄ aufgeführt ist, kann eine vergleichbare Ziffer analog herangezogen werden.
Rechnungsstellung: Der Arzt stellt die Rechnung direkt an den Privatpatienten. Dieser reicht sie bei seiner Versicherung ein.
Steigerungsfaktor: Multiplikator für den einfachen Satz. Regelsatz: 2,3-fach. Über 3,5-fach nur mit schriftlicher Begründung.
Analogabrechnung: Wenn eine Leistung nicht in der GOÄ aufgeführt ist, kann eine vergleichbare Ziffer analog herangezogen werden.
Rechnungsstellung: Der Arzt stellt die Rechnung direkt an den Privatpatienten. Dieser reicht sie bei seiner Versicherung ein.
EBM = Einheitlicher Bewertungsmaßstab = Gesetzlich Versicherte = Abrechnung über KV
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte = Privatpatienten = Direkte Rechnungsstellung
Eselsbrücke: "EBM für Everybody (gesetzlich)" - "GOÄ für Goldkarte (privat)"
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte = Privatpatienten = Direkte Rechnungsstellung
Eselsbrücke: "EBM für Everybody (gesetzlich)" - "GOÄ für Goldkarte (privat)"
Hinweis: Die hier bereitgestellten Lerninhalte dienen der Prüfungsvorbereitung und ersetzen nicht die offiziellen Prüfungsunterlagen, Ausbildungsmaterialien oder den Unterricht. Prüfungsrelevante Inhalte können sich ändern — informiere dich immer auch bei deiner zuständigen Kammer bzw. Prüfungsstelle.
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