Datenschutz & Schweigepflicht
Datenschutz und Schweigepflicht sind fundamentale Prüfungsthemen für Medizinische Fachangestellte. Dieses Themengebiet umfasst die DSGVO, die ärztliche Schweigepflicht nach Paragraph 203 StGB und die Rechte der Patienten.
Datenschutz & Schweigepflicht – MFA Prüfungswissen
Der Schutz von Patientendaten und die Wahrung der Schweigepflicht gehören zu den wichtigsten Pflichten einer Medizinischen Fachangestellten. Verstösse können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Ärztliche Schweigepflicht
Die Schweigepflicht ist in Paragraph 203 StGB geregelt und gilt für Ärzte sowie deren beruflich tätige Gehilfen – also auch für MFA. Prüfungsrelevant sind der Umfang der Schweigepflicht (alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Behandlung bekannt werden), die Geltung über das Beschäftigungsverhältnis hinaus sowie die Ausnahmen: Einwilligung des Patienten, gesetzliche Offenbarungspflichten (z.B. Meldepflichten nach IfSG) und rechtfertigender Notstand.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. In der Prüfung werden die Grundsätze der Datenverarbeitung abgefragt: Rechtmässigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Integrität. MFA müssen wissen, wann eine Einwilligung erforderlich ist, wie Daten gesichert werden und welche Rechte Betroffene haben. Auch die Rolle des Datenschutzbeauftragten und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sind prüfungsrelevant.
Patientenrechte
Das Patientenrechtegesetz (Paragraph 630a ff. BGB) stärkt die Rechte der Patienten. Prüfungsrelevant sind das Recht auf Aufklärung und Einwilligung (Informed Consent), das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte, das Recht auf eine Kopie der Unterlagen sowie das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten.
Praktischer Datenschutz in der Praxis
Im Praxisalltag müssen MFA zahlreiche Datenschutzmassnahmen beachten. Prüfungsthemen sind der Sichtschutz am Empfangstresen, die Vertraulichkeit bei Telefongesprächen, der sichere Umgang mit digitalen Patientendaten, Passwortsicherheit, die datenschutzkonforme Entsorgung von Dokumenten sowie die Verschlüsselung bei der elektronischen Kommunikation. Auch die Anforderungen an die Aufbewahrung und Vernichtung von Patientenakten werden abgefragt.
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