Fachwissen
21.08.2026
Aktualisiert am 28.08.2026
MFA Prüfungsfit Redaktion

Impfungen in der Arztpraxis: STIKO, Kühlkette und Dokumentation

Impfungen gehören zu den wichtigsten Aufgaben in der Arztpraxis und damit auch zu deinem Arbeitsalltag als MFA. Von der Terminvergabe über die Lagerung der Impfstoffe bis hin zur Dokumentation im Impfpass – du bist an fast jedem Schritt beteiligt. Gleichzeitig ist das Thema Impfungen ein Dauerbrenner in der MFA-Abschlussprüfung. In diesem Artikel bekommst du einen kompakten, praxisnahen Überblick über alles, was du zu STIKO-Empfehlungen, Impfstoffarten, Kühlkettenmanagement und Dokumentation wissen musst.

STIKO-Empfehlungen – Was sie bedeuten und warum sie wichtig sind

Die Ständige Impfkommission (STIKO) entwickelt Impfempfehlungen für Deutschland. Für diesen Beitrag ist die Empfehlung 2026 maßgeblich; Aktualisierungen veröffentlicht das RKI im Epidemiologischen Bulletin.1

Rechtlich gesehen sind die STIKO-Empfehlungen keine Gesetze, aber sie haben eine enorme praktische Bedeutung: Die obersten Landesgesundheitsbehörden übernehmen die Empfehlungen in der Regel als öffentliche Empfehlungen gemäß § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Damit besteht bei Impfschäden durch empfohlene Impfungen ein Versorgungsanspruch gegenüber dem Staat. Für die Praxis bedeutet das: Die STIKO-Empfehlungen sind der Goldstandard, nach dem geimpft wird.

Die STIKO unterscheidet verschiedene Impfkategorien:

  • Standardimpfungen (S): Impfungen, die für alle Menschen einer bestimmten Altersgruppe empfohlen werden, z. B. Masern-Mumps-Röteln für Kinder.
  • Indikationsimpfungen (I): Impfungen für Personen mit besonderem Risiko, z. B. Hepatitis-B-Impfung für medizinisches Personal.
  • Auffrischimpfungen (A): Wiederholungsimpfungen zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes, z. B. Tetanus alle 10 Jahre.
  • Berufliche Indikation (B): Impfungen aufgrund beruflicher Exposition – das betrifft auch dich als MFA!

Standardimpfungen im Überblick

Kinder und Jugendliche

Der Impfkalender der STIKO für Kinder und Jugendliche ist umfangreich. Hier die wichtigsten Impfungen, die du kennen solltest:

  • 6-fach-Impfung (Hexavalent): Schützt gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae Typ b (Hib) und Hepatitis B. Grundimmunisierung im Säuglingsalter nach dem 2+1-Schema (Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten).
  • MMR (Masern, Mumps, Röteln): Zwei Impfdosen, erste Impfung ab dem 11. Lebensmonat, zweite Impfung ab dem 15. Lebensmonat.
  • Varizellen (Windpocken): Wird meist zusammen mit MMR gegeben (MMRV), ebenfalls zwei Dosen.
  • Meningokokken B (MenB): Standardimpfung für Säuglinge (Schema mit drei Dosen im Säuglings- und frühen Kleinkindalter). MenB verursacht aktuell die meisten invasiven Meningokokken-Erkrankungen bei Kleinkindern.
  • Meningokokken ACWY (MenACWY): Seit dem STIKO-Impfkalender 2026 Standardimpfung für alle Jugendlichen im Alter von 12–14 Jahren (eine Dosis quadrivalenter Konjugatimpfstoff), Nachholimpfung bis zum 25. Geburtstag. Die bisherige MenC-Einzelimpfung im Kleinkindalter entfällt, da Erkrankungen durch Serogruppe C nur noch in Einzelfällen auftreten.
  • HPV (Humane Papillomviren): Für Mädchen und Jungen im Alter von 9–14 Jahren empfohlen. Zwei Dosen im Abstand von mindestens 5 Monaten. Schützt vor HPV-assoziierten Krebserkrankungen.
Merke dir: Du musst nicht den gesamten Impfkalender auswendig können, aber die wichtigsten Impfungen und das Grundprinzip der Grundimmunisierung plus Auffrischung solltest du verstehen.

Erwachsene

Auch Erwachsene brauchen Impfschutz – und gerade hier wird in der Praxis häufig der Impfstatus überprüft:

  • Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Tdap): Auffrischung alle 10 Jahre. Die nächste fällige Td-Auffrischung sollte einmalig als Tdap-Kombination gegeben werden, um auch den Pertussis-Schutz aufzufrischen.
  • Influenza (Grippe): Jährliche Impfung für alle Personen ab 60 Jahren, für chronisch Kranke, Schwangere und medizinisches Personal.
  • Pneumokokken: Einmalige Impfung mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff PCV20 für alle Personen ab 60 Jahren (Standardimpfung). Als Indikationsimpfung bereits ab 18 Jahren bei chronischen Grunderkrankungen oder Immundefizienz. Der früher gebräuchliche 23-valente Polysaccharid-Impfstoff PPSV23 wird nicht mehr empfohlen – auch nicht im sequenziellen Schema.
  • COVID-19: Empfehlung für Risikogruppen und ältere Personen gemäß aktueller STIKO-Empfehlung. Die Empfehlungen werden regelmäßig angepasst.
  • Herpes zoster (Gürtelrose): Adjuvantierter Totimpfstoff (Shingrix) als Standardimpfung ab 60 Jahren, zwei Dosen im Abstand von 2–6 Monaten. Indikationsimpfung bereits ab 50 Jahren bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (z. B. chronische Grunderkrankungen) und seit dem STIKO-Impfkalender 2026 bereits ab 18 Jahren bei angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. schweren Ausprägungen chronischer Grunderkrankungen (z. B. nach Stammzelltransplantation, bei systemischem Lupus erythematodes).

Lebend- vs. Totimpfstoffe – Der praxisrelevante Unterschied

Die Unterscheidung zwischen Lebend- und Totimpfstoffen ist ein Klassiker in der MFA-Prüfung. Hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

MerkmalLebendimpfstoffTotimpfstoff
ZusammensetzungAbgeschwächte (attenuierte), aber vermehrungsfähige ErregerAbgetötete Erreger, Erregerbestandteile oder Toxoide
BeispieleMMR, Varizellen, Rotavirus, GelbfieberTetanus, Diphtherie, Pertussis, Influenza, Hepatitis B, HPV, Herpes zoster (Shingrix)
ImmunantwortStarke, langanhaltende Immunantwort, oft weniger Dosen nötigImmunantwort oft schwächer, meist mehrere Dosen und Auffrischungen nötig
Mindestabstand4 Wochen zwischen zwei verschiedenen Lebendimpfstoffen (wenn nicht gleichzeitig gegeben)Kein Mindestabstand zu anderen Impfungen nötig
KontraindikationenSchwangerschaft, schwere ImmundefekteWeniger Kontraindikationen
LagerungBesonders temperaturempfindlichTemperaturempfindlich, aber meist etwas robuster

Wichtig für die Praxis: Zwei verschiedene Lebendimpfstoffe müssen entweder am selben Tag oder mit einem Mindestabstand von 4 Wochen verabreicht werden. Totimpfstoffe können jederzeit kombiniert werden – auch zusammen mit Lebendimpfstoffen. Diesen Unterschied solltest du dir unbedingt merken!

Kühlkettenmanagement – So lagerst du Impfstoffe richtig

Die korrekte Lagerung von Impfstoffen ist entscheidend für ihre Wirksamkeit. Eine unterbrochene Kühlkette kann dazu führen, dass der Impfstoff unwirksam wird – ohne dass man es ihm ansieht. Als MFA trägst du hier eine große Verantwortung.

Die Grundregel: Impfstoffe müssen bei +2 °C bis +8 °C gelagert werden. Weder Einfrieren noch Temperaturen über 8 °C sind zulässig.

So sieht korrektes Kühlkettenmanagement aus

  1. Geeigneter Kühlschrank: In der Praxis sollte ein separater Medikamentenkühlschrank verwendet werden – kein Haushaltskühlschrank mit Lebensmitteln. Der Kühlschrank sollte mit einer Alarmfunktion bei Temperaturabweichung ausgestattet sein.
  2. Min-Max-Thermometer: Im Kühlschrank muss ein Min-Max-Thermometer angebracht sein, das die niedrigste und höchste Temperatur seit der letzten Ablesung anzeigt. Alternativ können digitale Temperaturlogger mit Datenaufzeichnung verwendet werden.
  3. Tägliche Temperaturkontrolle: Die Temperatur muss mindestens einmal täglich abgelesen und in einem Kühlschrankprotokoll dokumentiert werden – inklusive Datum, Uhrzeit und Handzeichen.
  4. Richtige Platzierung: Impfstoffe gehören in die Mitte des Kühlschranks, nicht in die Tür (Temperaturschwankungen!) und nicht direkt an die Rückwand (Einfriergefahr!).
  5. Lieferung: Bei der Annahme von Impfstofflieferungen solltest du sofort die Temperaturindikatoren auf der Verpackung prüfen und die Ware unverzüglich in den Kühlschrank legen.

Was tun bei Kühlkettenunterbrechung?

Wenn die Temperatur außerhalb des Bereichs von 2–8 °C lag:

  • Impfstoffe nicht sofort verwerfen, aber auch nicht mehr verwenden.
  • Den Vorfall dokumentieren (Temperatur, Dauer der Abweichung).
  • Den Arzt bzw. die Praxisleitung informieren.
  • Beim Hersteller oder der Apotheke anfragen, ob der betroffene Impfstoff noch verwendbar ist.
  • Im Zweifelsfall: Impfstoff verwerfen und neu bestellen.

Aufklärung und Einwilligung – Wer macht was?

Bei der Impfaufklärung gibt es eine klare Aufgabenverteilung zwischen Arzt und MFA:

Aufgaben des Arztes:

  • Medizinische Aufklärung über die Impfung (Nutzen, Risiken, mögliche Nebenwirkungen)
  • Individuelle Anamnese und Ausschluss von Kontraindikationen
  • Einholen der informierten Einwilligung
  • Durchführung der Impfung
Deine Aufgaben als MFA:
  • Vorbereitung der Aufklärungsbögen (z. B. die Aufklärungsmerkblätter des Deutschen Grünen Kreuzes oder des RKI)
  • Aushändigung des Aufklärungsblatts an den Patienten – idealerweise vor dem Arztgespräch, damit der Patient sich informieren kann
  • Impfstoff vorbereiten (aus dem Kühlschrank nehmen, Verfallsdatum und Chargennummer prüfen)
  • Unterstützung bei der Dokumentation
Wichtig: Die Aufklärung und Einwilligung ist eine ärztliche Aufgabe und darf nicht an die MFA delegiert werden! Du darfst den Patienten informieren und den Bogen aushändigen, aber das Aufklärungsgespräch selbst führt der Arzt.

Dokumentation – Impfpass, Akte, KV

Eine lückenlose Dokumentation ist bei Impfungen unverzichtbar. Sie erfolgt an mehreren Stellen:

Impfausweis (Impfpass)

Im gelben Impfausweis nach WHO-Standard werden dokumentiert:

  • Datum der Impfung
  • Bezeichnung und Handelsname des Impfstoffs
  • Chargennummer (Chargen-Bezeichnung / LOT-Nummer)
  • Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde
  • Stempel und Unterschrift des impfenden Arztes

Patientenakte

In der elektronischen Patientenakte dokumentierst du zusätzlich:

  • Impfstoff mit Handelsname und Chargennummer
  • Ablaufdatum des Impfstoffs
  • Impfstelle (z. B. linker Oberarm, M. deltoideus)
  • Besonderheiten oder Auffälligkeiten
  • Hinweis auf erfolgte Aufklärung und Einwilligung

Abrechnung über die KV

Standardimpfungen nach STIKO werden über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet. Dazu musst du die korrekten Abrechnungsziffern (EBM) kennen und eingeben. Die Impfstoffkosten werden in der Regel über Sprechstundenbedarf abgerechnet. Achte darauf, dass die Abrechnung zeitnah und korrekt erfolgt.

Impfreaktionen vs. Impfkomplikationen

Nach einer Impfung können verschiedene Reaktionen auftreten. Es ist wichtig, dass du den Unterschied zwischen normalen Impfreaktionen und meldepflichtigen Impfkomplikationen kennst.

Normale Impfreaktionen

Diese treten häufig auf und sind ein Zeichen dafür, dass das Immunsystem auf den Impfstoff reagiert. Sie klingen in der Regel innerhalb von 1–3 Tagen ab:

  • Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle
  • Leichtes Fieber (bis 39,5 °C)
  • Abgeschlagenheit, Müdigkeit
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Bei Lebendimpfstoffen: milde Symptome der Krankheit (z. B. „Impfmasern" 1–2 Wochen nach MMR-Impfung)

Meldepflichtige Impfkomplikationen

Von einer Impfkomplikation spricht man, wenn die Reaktion über das übliche Maß hinausgeht. Diese sind selten, müssen aber nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG namentlich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Beispiele:

  • Schwere allergische Reaktionen (Anaphylaxie)
  • Krampfanfälle
  • Langanhaltende oder ausgeprägte Symptome
  • Jede gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Maß hinausgeht
Die Meldepflicht liegt beim Arzt, aber als MFA unterstützt du bei der Dokumentation und beim Ausfüllen des Meldeformulars. Merke dir: Es besteht bereits ein Verdacht auf eine über das übliche Maß hinausgehende Impfreaktion – dieser Verdacht allein ist schon meldepflichtig.

Die 15-Minuten-Nachbeobachtung

Nach jeder Impfung muss der Patient mindestens 15 Minuten in der Praxis nachbeobachtet werden. Diese Regel gilt für alle Impfungen und hat einen wichtigen Grund: Die meisten schweren allergischen Reaktionen (insbesondere anaphylaktische Reaktionen) treten innerhalb der ersten 15 Minuten nach der Impfung auf.

Worauf du achten solltest

Während der Nachbeobachtung beobachtest du den Patienten auf Anzeichen einer allergischen Reaktion:

  • Hautreaktionen: Urtikaria (Nesselsucht), generalisierter Juckreiz, Hautrötung (Flush)
  • Kreislaufreaktionen: Schwindel, Blässe, Blutdruckabfall, Bewusstlosigkeit
  • Atemwegssymptome: Atemnot, Stridor, Schwellung im Hals-/Rachenbereich
  • Gastrointestinale Symptome: Übelkeit, Erbrechen, Bauchkrämpfe

Notfall: Anaphylaxie

In jeder Praxis, in der geimpft wird, muss ein Notfallset bereitstehen. Es enthält unter anderem:

  • Adrenalin (Epinephrin) zur intramuskulären Injektion
  • Antihistaminika
  • Glukokortikoide
  • Infusionslösungen
  • Sauerstoff und Beatmungsbeutel
Als MFA solltest du wissen, wo das Notfallset gelagert ist, und regelmäßig dessen Vollständigkeit und die Haltbarkeit der Medikamente überprüfen. Notfallübungen im Team helfen, im Ernstfall ruhig und strukturiert handeln zu können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich als MFA selbst impfen? Nein. Das Impfen ist eine ärztliche Tätigkeit. Du darfst die Impfung vorbereiten, den Arzt assistieren und die Dokumentation übernehmen, aber die Injektion selbst wird vom Arzt durchgeführt.

Was mache ich, wenn ein Patient seinen Impfpass vergessen hat? Die Impfung kann trotzdem durchgeführt werden. Du dokumentierst die Impfung in der Patientenakte und stellst dem Patienten eine Impfbescheinigung aus, die er beim nächsten Besuch in den Impfpass übertragen lassen kann.

Wie lange ist ein Impfstoff nach Anbruch verwendbar? Das hängt vom jeweiligen Impfstoff ab und steht in der Fachinformation. Mehrdosengebinde müssen in der Regel innerhalb weniger Stunden aufgebraucht werden. Einzeldosen sollten unmittelbar nach dem Aufziehen verabreicht werden.

Können verschiedene Impfungen am selben Tag gegeben werden? Ja, das ist grundsätzlich möglich. Totimpfstoffe können ohne Einschränkung kombiniert werden. Bei zwei verschiedenen Lebendimpfstoffen gilt: Entweder am selben Tag an unterschiedlichen Impfstellen oder mit mindestens 4 Wochen Abstand.

Was ist der Unterschied zwischen Grundimmunisierung und Auffrischimpfung? Die Grundimmunisierung umfasst die erste Serie von Impfdosen, die nötig ist, um einen ausreichenden Impfschutz aufzubauen. Die Auffrischimpfung (Booster) wird in bestimmten Zeitabständen gegeben, um den nachlassenden Impfschutz wieder zu erneuern.

Wer trägt die Kosten für Standardimpfungen? Standardimpfungen gemäß STIKO-Empfehlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den entsprechenden EBM-Ziffern. Bei privat versicherten Patienten wird nach GOÄ abgerechnet.

Was bedeutet „Herdenimmunität" und warum ist sie wichtig? Herdenimmunität (Gemeinschaftsschutz) entsteht, wenn ein so großer Teil der Bevölkerung gegen eine Krankheit immun ist, dass sich der Erreger nicht mehr ausbreiten kann. Dadurch werden auch Menschen geschützt, die selbst nicht geimpft werden können, z. B. Säuglinge, Schwangere oder immungeschwächte Patienten.


Das Thema Impfungen begleitet dich durch deine gesamte MFA-Ausbildung und deinen späteren Berufsalltag. Wenn du die Grundlagen der STIKO-Empfehlungen, die Unterschiede der Impfstoffarten und die Regeln zur Dokumentation und Lagerung verstanden hast, bist du bestens vorbereitet – sowohl für die Prüfung als auch für die Praxis. Vertiefe dein Wissen gerne in unserem Lernbereich und lies auch unseren Artikel zur Hygiene in der Arztpraxis, denn Hygiene und Impfungen gehen in der Praxis Hand in Hand.

Quellen

  1. [Einzelquelle] Robert Koch-Institut, „Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) 2026“, Epidemiologisches Bulletin 4/2026, fortgeschriebener Datensatz. https://edoc.rki.de/handle/176904/13181

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und Prüfungsvorbereitung. Sie ersetzen nicht die offiziellen Prüfungsunterlagen oder den Unterricht. Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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