EBM vs. GOÄ: Alles was du als MFA wissen musst
Fachwissen
14.05.2026
MFA Prüfungsfit Redaktion

EBM vs. GOÄ: Alles was du als MFA wissen musst

Die Abrechnung gehört zu den wichtigsten Aufgaben in der Arztpraxis – und der EBM vs. GOÄ Unterschied ist eines der Themen, das dir in der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten garantiert begegnen wird. Ob Kassenpatienten oder Privatpatienten: Als MFA musst du wissen, welches Abrechnungssystem wann greift und wie die Vergütung funktioniert. In diesem Artikel erklären wir dir beide Systeme verständlich, zeigen dir die wichtigsten Unterschiede und geben dir Praxisbeispiele an die Hand, die du direkt in deinem Arbeitsalltag und in der Prüfung nutzen kannst.

Was ist der EBM?

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das Verzeichnis, nach dem ärztliche Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten abgerechnet werden. Er wird vom Bewertungsausschuss erstellt, einem Gremium aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband.

Wie ist der EBM aufgebaut?

Der EBM ist in verschiedene Kapitel gegliedert, die sich an Fachgruppen und Leistungsbereichen orientieren:

  • Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
  • Kapitel II: Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen
  • Kapitel III–IV: Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen (z. B. Hausärzte, Fachärzte)
  • Kapitel V und folgende: Kostenpauschalen und weitere Leistungen
Jede Leistung im EBM hat eine fünfstellige Gebührenordnungsposition (GOP). Zu jeder GOP gehören eine Leistungsbeschreibung, die Angabe der Punktzahl sowie Informationen zu Abrechnungsausschlüssen und Zuschlägen.

So funktioniert die Vergütung im EBM

Die Vergütung über den EBM basiert auf einem Punktwertsystem. Jeder Leistung ist eine bestimmte Punktzahl zugeordnet. Der Wert eines Punktes wird jährlich zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss verhandelt. Der Orientierungspunktwert liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 12,7404 Cent (+ 2,8 % gegenüber 2025).

Ein Beispiel: Die hausärztliche Versichertenpauschale (GOP 03000) hat für die Altersgruppe 19 bis 53 Jahre 114 Punkte. Bei einem Punktwert von 12,7404 Cent ergibt das eine Vergütung von ca. 14,52 Euro pro Behandlungsfall im Quartal. Für andere Altersgruppen gelten höhere Punktzahlen.

Wichtig zu wissen: Durch die sogenannte Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) steht den Arztpraxen pro Quartal nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Das bedeutet, dass die tatsächliche Vergütung pro Punkt schwanken kann – man spricht dann vom floatenden Punktwert.

Besonderheiten des EBM

  • Budgetierung: Viele Leistungen unterliegen einem Regelleistungsvolumen (RLV). Wird das Budget überschritten, sinkt die Vergütung pro Punkt.
  • Quartalsbezug: Viele Pauschalen gelten einmal pro Quartal, unabhängig davon, wie oft der Patient in diesem Zeitraum die Praxis besucht.
  • Abrechnungsausschlüsse: Bestimmte GOPs dürfen nicht nebeneinander abgerechnet werden.

Was ist die GOÄ?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen für Privatpatienten, also Patienten mit privater Krankenversicherung (PKV), Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung des Bundes und hat Gesetzescharakter.

Aufbau der GOÄ

Die GOÄ gliedert sich in mehrere Abschnitte:

  • Abschnitt A–E: Allgemeine Leistungen (Beratungen, Untersuchungen, Visiten etc.)
  • Abschnitt F–O: Spezielle Leistungen nach Fachgebieten (z. B. Laborleistungen, Radiologie, Chirurgie)
Jeder Leistung ist eine Abrechnungsziffer zugeordnet, zusammen mit einer Leistungsbeschreibung und einem Einfachsatz in Euro.

So funktioniert die Vergütung in der GOÄ

In der GOÄ wird jede Leistung mit einem festen Eurobetrag (Einfachsatz) bewertet. Dieser Einfachsatz kann mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden:

  • Persönlich-ärztliche Leistungen: Der Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen des Einfachsatzes. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen ist möglich, muss aber schriftlich begründet werden.
  • Technische Leistungen: Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,8-fachen, steigerbar bis zum 2,5-fachen mit Begründung.
  • Laborleistungen: Der Höchstsatz liegt beim 1,15-fachen, steigerbar bis zum 1,3-fachen.
Ein Beispiel: Die GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) hat einen Einfachsatz von 4,66 Euro. Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) ergibt das 10,72 Euro. Beim Höchstsatz (3,5-fach) wären es 16,31 Euro.

Besonderheiten der GOÄ

  • Keine Budgetierung: Jede erbrachte Leistung wird einzeln und vollständig vergütet.
  • Direktabrechnung: Die Rechnung geht direkt an den Patienten, der sie bei seiner Versicherung einreicht.
  • Steigerungsbegründung: Bei Überschreitung des Regelhöchstsatzes muss eine individuelle Begründung auf der Rechnung stehen.
  • Veraltete Struktur: Die GOÄ stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1996 und wird seit Jahren reformiert.

EBM vs. GOÄ: Die wichtigsten Unterschiede

Hier findest du die zentralen Unterschiede zwischen EBM und GOÄ übersichtlich zusammengefasst:

| Kriterium | EBM | GOÄ | |---|---|---| | Geltungsbereich | Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV), Beihilfe, Selbstzahler | | Patienten | Kassenpatienten (ca. 90 % der Bevölkerung) | Privatpatienten und Selbstzahler | | Vergütung | Punktwertsystem mit quartalsweiser Verhandlung | Feste Eurobeträge mit Steigerungsfaktoren | | Steigerungsfaktor | Nicht vorgesehen (feste Punktzahl) | 1,0- bis 3,5-fach (je nach Leistungsart) | | Abrechnung über | Kassenärztliche Vereinigung (KV) | Direkt mit dem Patienten (Privatrechnung) | | Aktualisierung | Regelmäßig (quartalsweise Anpassungen möglich) | Selten (letzte große Reform 1996, Novelle in Arbeit) |

Gemeinsamkeiten

Trotz aller Unterschiede haben EBM und GOÄ auch einiges gemeinsam:

  • Beide dienen der Vergütung ärztlicher Leistungen.
  • Beide verwenden ein Ziffernsystem zur Kodierung einzelner Leistungen.
  • Beide enthalten Abrechnungsausschlüsse und Regelungen, welche Leistungen kombiniert werden dürfen.
  • Für beide gilt: Eine Leistung darf nur abgerechnet werden, wenn sie tatsächlich erbracht wurde (Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit).

IGeL-Leistungen – der Sonderfall

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die medizinisch sinnvoll sein können, aber nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Typische Beispiele sind:

  • Reisemedizinische Beratung und Impfungen
  • Hautkrebsscreening vor dem 35. Lebensjahr
  • Professionelle Augeninnendruckmessung (Glaukomvorsorge)
  • Sportmedizinische Untersuchungen
  • Atteste und Bescheinigungen (z. B. Führerschein-Sehtest)

Wie werden IGeL abgerechnet?

Hier kommt der entscheidende Punkt: IGeL-Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet – auch wenn der Patient gesetzlich versichert ist. Das liegt daran, dass die gesetzliche Kasse diese Leistungen nicht übernimmt und der Patient sie selbst bezahlt (Selbstzahler).

Als MFA musst du bei IGeL-Leistungen Folgendes beachten:

  1. Aufklärung und Einwilligung: Der Patient muss vor der Behandlung schriftlich über Kosten und Umfang informiert werden.
  2. Schriftlicher Behandlungsvertrag: Vor der Leistungserbringung muss ein Vertrag zwischen Arzt und Patient geschlossen werden.
  3. Abrechnung nach GOÄ: Die Rechnung wird direkt an den Patienten gestellt, mit Angabe der GOÄ-Ziffern und des Steigerungsfaktors.

Praxisbeispiele aus dem Praxisalltag

Damit du den EBM vs. GOÄ Unterschied besser verstehst, hier einige typische Situationen aus dem Praxisalltag:

Beispiel 1: Vorsorgeuntersuchung

Kassenpatient: Frau Müller kommt zur Gesundheitsuntersuchung (Check-up). Du ziehst die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein und rechnest die Leistung über den EBM ab (GOP 01732). Die Abrechnung erfolgt am Quartalsende über die KV.

Privatpatient: Herr Schmidt kommt zur gleichen Untersuchung. Du erstellst eine Privatrechnung nach GOÄ (Ziffer 29 – Gesundheitsuntersuchung). Der Steigerungsfaktor wird auf 2,3-fach angesetzt. Herr Schmidt erhält die Rechnung und reicht sie bei seiner privaten Krankenversicherung ein.

Beispiel 2: Blutabnahme mit Laboruntersuchung

Kassenpatient: Blutentnahme (GOP 01321) plus Laboruntersuchungen nach Kapitel 32 EBM. Die Laborkosten werden direkt mit dem Laborarzt über die KV abgerechnet.

Privatpatient: Blutentnahme (GOÄ-Ziffer 250) plus Laborleistungen nach Abschnitt M der GOÄ. Alle Positionen erscheinen auf einer Gesamtrechnung an den Patienten. Der Steigerungsfaktor für Laborleistungen liegt maximal beim 1,15-fachen.

Beispiel 3: IGeL – Reiseimpfung

Frau Weber (Kassenpatientin) möchte sich vor ihrem Thailand-Urlaub gegen Hepatitis A impfen lassen. Diese Leistung ist keine Kassenleistung. Du klärst sie über die Kosten auf, lässt den Behandlungsvertrag unterschreiben und rechnest nach GOÄ ab – obwohl Frau Weber eigentlich Kassenpatientin ist.

Prüfungsrelevanz – das wird gerne gefragt

Die Abrechnung nach EBM und GOÄ ist ein Kernthema in der Zwischen- und Abschlussprüfung zur MFA. Hier sind die häufigsten Fragetypen, auf die du dich vorbereiten solltest:

Typische Prüfungsfragen

  • Zuordnungsfragen: „Welches Abrechnungssystem gilt für Kassenpatienten / Privatpatienten?"
  • Berechnungsaufgaben: „Berechne den Rechnungsbetrag für die GOÄ-Ziffer X mit dem Steigerungsfaktor Y."
  • Fallbeispiele: „Ein Patient möchte eine IGeL-Leistung. Was musst du beachten?"
  • Vergleichsfragen: „Nenne drei Unterschiede zwischen EBM und GOÄ."
  • Verfahrensfragen: „Über wen erfolgt die Abrechnung beim Kassenpatienten?"

Tipps für die Prüfung

  1. Lerne die Steigerungsfaktoren auswendig: 2,3-fach (Regelhöchstsatz persönlich-ärztliche Leistungen), 1,8-fach (technische Leistungen), 1,15-fach (Labor).
  2. Verstehe den Abrechnungsweg: EBM über KV, GOÄ direkt an den Patienten.
  3. IGeL ist immer GOÄ: Auch bei Kassenpatienten wird nach GOÄ abgerechnet, wenn die Kasse nicht zahlt.
  4. Übe Berechnungen: Nimm dir GOÄ-Ziffern und rechne mit verschiedenen Steigerungsfaktoren.
Teste dein Wissen direkt mit unserem Abrechnung Grundlagen-Quiz oder vertiefe die Unterschiede im EBM & GOÄ Vergleichstrainer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Hauptunterschied zwischen EBM und GOÄ?

Der EBM regelt die Abrechnung für gesetzlich versicherte Patienten und basiert auf einem Punktwertsystem. Die GOÄ regelt die Abrechnung für Privatpatienten und Selbstzahler und arbeitet mit festen Eurobeträgen, die mit Steigerungsfaktoren multipliziert werden können. Der EBM wird über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet, die GOÄ direkt mit dem Patienten.

Warum verdienen Ärzte an Privatpatienten oft mehr?

Bei Privatpatienten können Ärzte den Steigerungsfaktor anwenden und so höhere Honorare erzielen. Außerdem gibt es keine Budgetierung wie beim EBM – jede erbrachte Leistung wird vollständig vergütet. Im EBM-System kann es durch das Regelleistungsvolumen zu Honorarkürzungen kommen, wenn das Quartalsbudget ausgeschöpft ist.

Wer erstellt den EBM und wer die GOÄ?

Den EBM erstellt der Bewertungsausschuss, bestehend aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband. Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung und wird vom Bundesgesundheitsministerium erlassen. Änderungen an der GOÄ erfordern die Zustimmung des Bundesrates.

Was bedeutet der Steigerungsfaktor in der GOÄ?

Der Steigerungsfaktor gibt an, mit welchem Vielfachen der Einfachsatz einer GOÄ-Ziffer multipliziert wird. Der Regelhöchstsatz für persönlich-ärztliche Leistungen liegt bei 2,3-fach. Bis zum 3,5-fachen darf gesteigert werden, allerdings nur mit einer schriftlichen Begründung auf der Rechnung, die den erhöhten Aufwand oder die besondere Schwierigkeit der Leistung erklärt.

Können IGeL-Leistungen auch über den EBM abgerechnet werden?

Nein. IGeL-Leistungen sind per Definition Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Deshalb werden sie immer nach der GOÄ abgerechnet – unabhängig davon, ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist. Der Patient erhält eine Privatrechnung und trägt die Kosten selbst.

Was passiert, wenn ein Kassenpatient eine Leistung wünscht, die die Kasse nicht bezahlt?

Wenn ein gesetzlich versicherter Patient eine Leistung wünscht, die nicht im EBM-Leistungskatalog enthalten ist, handelt es sich um eine IGeL-Leistung. In diesem Fall muss der Patient vor der Behandlung schriftlich aufgeklärt und ein Behandlungsvertrag geschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt dann nach der GOÄ, und der Patient bezahlt die Rechnung selbst.

Wie oft wird der EBM aktualisiert?

Der EBM wird regelmäßig angepasst. Der Bewertungsausschuss kann quartalsweise Änderungen beschließen, etwa neue GOPs aufnehmen, bestehende Bewertungen anpassen oder Abrechnungsregelungen ändern. Der Orientierungspunktwert wird jährlich neu verhandelt. Im Vergleich dazu wird die GOÄ deutlich seltener grundlegend überarbeitet.


Zusammenfassung: Der EBM vs. GOÄ Unterschied lässt sich auf eine einfache Formel bringen: EBM = Kassenpatienten, GOÄ = Privatpatienten und Selbstzahler. Als MFA begegnen dir beide Systeme täglich, und ein sicherer Umgang damit ist nicht nur für die Prüfung wichtig, sondern auch für einen reibungslosen Praxisalltag. Nimm dir die Zeit, die Grundlagen wirklich zu verstehen – es lohnt sich!

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und Prüfungsvorbereitung. Sie ersetzen nicht die offiziellen Prüfungsunterlagen oder den Unterricht. Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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