Die schulische Ausbildung im Gesundheitswesen findet überwiegend an staatlich anerkannten Berufsfachschulen statt, häufig angebunden an Krankenhäuser oder Hochschulen. Anders als die duale Ausbildung beruht sie nicht auf dem Berufsbildungsgesetz, sondern auf eigenen Berufsgesetzen wie dem Pflegeberufegesetz (PflBG), dem Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG) sowie den Berufsgesetzen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hebammenwesen und Notfallsanitätertätigkeit[^1][^2]. Praxisanteile sind in das Curriculum integriert und werden in Kliniken, ambulanten Einrichtungen oder Praxen abgeleistet.
Kurz & knapp
- Lernort: staatlich anerkannte Berufsfachschule (Schule des Gesundheitswesens, häufig an Klinik angebunden) plus integrierte Praxiseinsätze
- Rechtsgrundlage: jeweils berufsspezifisches Bundesgesetz (PflBG, MTBG, Hebammengesetz, Notfallsanitätergesetz, Berufsgesetze für Physio-/Ergo-/Logo-Therapie)[^1][^2]
- Dauer: in der Regel 3 Jahre Vollzeit; Teilzeit ggf. 4–5 Jahre
- Vergütung: in der Pflegeausbildung seit 2020 bundesweit verpflichtend (PflBG)[^1]; in den Therapieberufen ab Beginn 2024 schrittweise eingeführt
- Schulgeld: in Pflege und MT-Berufen abgeschafft; in einigen Therapieberufen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) nur an staatlichen Schulen vollständig schulgeldfrei – an privaten Schulen variiert das Schulgeld[^3]
- Praxisanteil: je nach Beruf 35–60 % der Ausbildungszeit, anerkannt nach Berufsgesetz
- Förderung: Schüler-BAföG, Aufstiegs-BAföG für Weiterbildungen, BAB für duale Anteile
Was ist schulische Ausbildung
Das Prinzip
Die schulische Ausbildung folgt einem berufsgesetzlich festgelegten Curriculum, das theoretisch-fachlichen Unterricht an einer Berufsfachschule mit verpflichtenden Praxiseinsätzen verbindet[^1][^2]:
- der Unterricht erfolgt an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule
- Praxiseinsätze finden in Kooperationspartnern (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Praxen) statt und werden durch Praxisanleitungen begleitet
- die Ausbildungsverantwortung liegt bei der Schule; sie ist Vertragspartner und führt das Ausbildungsregister
- Abschluss ist eine staatliche Prüfung vor einer Prüfungskommission unter Vorsitz einer Vertretung der Aufsichtsbehörde; bei Bestehen wird die staatliche Berufserlaubnis bzw. die Berufsbezeichnung verliehen
Besonderheiten gegenüber der dualen Ausbildung
- die Schule ist Vertragspartner, nicht der Praxisbetrieb
- Praxiseinsätze sind Bestandteil des Curriculums, nicht eines Ausbildungsbetrieb-Vertrags
- die staatliche Prüfung ersetzt die Kammerprüfung des dualen Systems
- die Vergütung wird – wo vorgesehen – durch eine Ausbildungseinrichtung (Klinik, Pflegeschule mit Trägerverbund) gezahlt; in Berufen ohne tarifvertragliche Vergütung kann sie geringer ausfallen oder ganz entfallen
Schulische Berufe im Gesundheitswesen
Pflegefachfrau und Pflegefachmann
- Rechtsgrundlage: Pflegeberufegesetz (PflBG, in Kraft seit 1. Januar 2020)[^1]
- Dauer: 3 Jahre, generalistisch; 2.100 Stunden Theorie, 2.500 Stunden Praxis
- Praxiseinsätze: Akutpflege, Langzeitpflege, ambulante Pflege, pädiatrische und psychiatrische Versorgung; im dritten Jahr Vertiefungseinsatz
- Vergütung: tarifgebunden, in Krankenhäusern nach TVAöD häufig zwischen 1.300 € (1. Jahr) und 1.500 € (3. Jahr)
- Schulgeld: abgeschafft; Schulen werden über Ausgleichsfonds der Länder finanziert
- Vertiefend: Anerkennung Pflegeberufe, Pflegeberufe – Überblick
Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)
- Dauer: 3 Jahre Vollzeit (in einzelnen Bundesländern auch hochschulisch oder hybrid)
- Praxisanteil: rund 50 %
- Vergütung: seit Anfang 2024 schrittweise eingeführt (Therapieberufe-Reform); Modalitäten variieren je nach Trägerschaft
- Schulgeld: an staatlichen Schulen entfallen, an privaten Schulen weiterhin in einigen Bundesländern; Bundesländer mit Schulgeldfreiheit auch an Privatschulen sind insbesondere Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein[^3]
- Vertiefend: Therapieberufe – Überblick
MT-Berufe (Medizinische Technologie)
- Rechtsgrundlage: Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG, in Kraft seit 1. Januar 2023)[^2]
- Berufe: Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik (MTL), Radiologie (MTR), Funktionsdiagnostik (MTF), Veterinärmedizin (MTV)
- Dauer: 3 Jahre
- Vergütung: verpflichtend; an Universitätskliniken in der Größenordnung der Pflegeausbildung
- Schulgeld: mit dem MTBG bundesweit abgeschafft
Hebammenwesen
- seit 1. Januar 2020 ist die Ausbildung hochschulisch (Bachelor of Science Hebammenkunde)
- 3 bis 4 Jahre, mit verpflichtendem Praxisanteil; Vertragspartner ist das Krankenhaus, das die praxisbegleitende Vergütung zahlt
- Übergangsregelungen für vor 2020 begonnene schulische Ausbildungen
Notfallsanitäter
- Rechtsgrundlage: Notfallsanitätergesetz (NotSanG, in Kraft seit 2014)
- Dauer: 3 Jahre an einer Schule für Notfallsanitäter, mit verpflichtenden Praktika in Rettungswache, Klinik und Lehrrettungswache
- Vergütung: durch den Träger des Rettungsdienstes (häufig Kommunen, DRK, ASB, Malteser, Johanniter)
Praktische Anteile
Berufspraktika
Die schulische Ausbildung integriert verpflichtende Praxisphasen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen[^1][^2]:
- in der Pflege: Akutpflege, Langzeitpflege, ambulant, Pädiatrie, Psychiatrie
- in den Therapieberufen: Reha-Kliniken, niedergelassene Praxen, Frühförderstellen
- in den MT-Berufen: zentrale Einrichtungen der Diagnostik (Labor, Radiologie, Funktionsdiagnostik)
Zeitaufteilung
In der Regel ist das Verhältnis Theorie zu Praxis nahezu paritätisch (Pflege: 2.100 Theorie / 2.500 Praxis, Therapieberufe rund 50 %). Verbreitet sind:
- Blockunterricht (mehrwöchige Theoriephasen, gefolgt von mehrwöchiger Praxis)
- Wochenmodelle mit festen Schul- und Praxistagen
- in einzelnen Bundesländern hybrider Aufbau mit Hochschulanbindung
Kosten und Finanzierung
Schulgeld
- Pflege, MT-Berufe, Hebammenwesen, Notfallsanitäter: bundesweit schulgeldfrei an staatlichen und vergleichbaren Schulen, geregelt durch die jeweiligen Berufsgesetze[^1][^2]
- Therapieberufe: an staatlichen Schulen schulgeldfrei; an privaten Schulen unterschiedlich, in einigen Bundesländern (z. B. Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) ebenfalls vollständig schulgeldfrei, in anderen ggf. monatliche Beträge zwischen 200 und 500 €[^3]
- vor Vertragsabschluss empfiehlt sich eine schriftliche Klärung der Schulgeldregelung
Fördermöglichkeiten
- Schüler-BAföG für Berufsfachschulen ohne abgeschlossene Berufsausbildung; Höhe abhängig von Einkommen der Eltern
- Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes für Endphasen der Ausbildung
- Stipendien über Begabtenförderung, Stiftungen, Krankenhausträger
- Aufstiegs-BAföG für Weiterbildungen nach abgeschlossener Erstausbildung
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit, soweit eine vergütete Ausbildung nach BBiG vorliegt – für die meisten reinen Schulausbildungen nicht einschlägig
Voraussetzungen
Schulische Voraussetzungen
- in der Regel mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss); einige Berufe akzeptieren Hauptschulabschluss in Verbindung mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Helferausbildung
- Fachhochschul- oder Hochschulreife ist Voraussetzung für die hochschulischen Varianten (z. B. Bachelor Hebammenwissenschaft)
- gute Noten in Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften erleichtern die Aufnahme
Aufnahmevoraussetzungen
- ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung (insbesondere für Pflege und MT-Berufe)
- erweitertes Führungszeugnis bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen
- Aufnahmegespräch an der Schule
- in einigen Berufen ein Vorpraktikum (z. B. häufig in Therapieberufen)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen schulischer und dualer Ausbildung? Bei der dualen Ausbildung ist der Ausbildungsbetrieb Vertragspartner; bei der schulischen Ausbildung ist es die Berufsfachschule. In Folge ändern sich Vergütung, Prüfung und rechtliche Grundlage – statt BBiG greift jeweils ein berufsspezifisches Bundesgesetz[^1][^2]. Vertiefend siehe Duale Ausbildung.
Bekomme ich während einer schulischen Ausbildung Geld? In der Pflege seit 2020 verpflichtend, in den MT-Berufen seit 2023 ebenfalls. In den Therapieberufen wird die Vergütung seit 2024 schrittweise umgesetzt. In Berufen ohne tarifvertragliche Vergütung kann sie variieren oder entfallen.
Welche Berufe sind schulgeldfrei? Pflege, MT-Berufe, Hebammenwesen und Notfallsanitäter bundesweit. Bei Therapieberufen sind staatliche Schulen schulgeldfrei; bei privaten Schulen hängt es vom Bundesland ab[^3].
Wo finden die Praxiseinsätze statt? In Kooperationseinrichtungen der Schule – Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken, Praxen, Labore, Rettungswachen. Die Schule organisiert die Einsatzplätze und stellt die Praxisanleitung sicher.
Welcher Schulabschluss wird verlangt? In der Regel mittlerer Schulabschluss; mit Hauptschulabschluss ist eine Aufnahme häufig in Verbindung mit einer Helfer- oder Pflegeassistenzausbildung möglich. Hochschulische Studiengänge setzen Fachhochschul- oder Hochschulreife voraus.
Wer stellt die Berufserlaubnis aus? Die zuständige Landesbehörde (häufig Regierungspräsidium, Landesamt für Soziales/Gesundheit) nach erfolgreicher staatlicher Prüfung. Die Berufsbezeichnung darf erst nach Erteilung der Erlaubnis geführt werden.
Wie hoch ist die Vergütung in der Pflegeausbildung? Tariflich rund 1.300 € (1. Jahr) bis 1.500 € (3. Jahr) brutto an Krankenhäusern mit Tarifbindung. In Pflegeeinrichtungen außerhalb der Tarifbindung kann die Vergütung niedriger ausfallen, ist aber durch das Pflegeberufegesetz verpflichtend[^1].
Quellen
[^1]: Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017, in Kraft seit 1. Januar 2020.
Verwandte Artikel
- Duale Ausbildung im Gesundheitswesen
- MFA-Ausbildung Ablauf
- Ausbildungsvergütung MFA
- Pflegeberufe – Überblick
- Therapieberufe – Überblick