VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) und NäPa (Nichtärztliche Praxisassistentin) sind zwei Spezialisierungen für Medizinische Fachangestellte mit Berufserfahrung. Beide ermöglichen die Übernahme erweiterter, delegierbarer ärztlicher Leistungen in der ambulanten hausärztlichen Versorgung – insbesondere die Durchführung von Hausbesuchen, das Versorgungsmanagement chronisch erkrankter Patientinnen und Patienten sowie die Koordination zwischen ärztlicher und pflegerischer Versorgung. Das Konzept zielt darauf, die Versorgung in Regionen mit Fachkräftemangel zu sichern und ärztliche Kapazitäten zu entlasten[^1][^2].
Kurz & knapp
- VERAH: Curriculum des Instituts für hausärztliche Fortbildung (IhF) im Auftrag des Deutschen Hausärzteverbandes; rund 200 Stunden Theorie + Hospitationen; bundesweit anerkannt[^1]
- NäPa: Qualifikation gemäß § 87 Abs. 2b SGB V (KBV-Curriculum); rund 270 Stunden Theorie + Praxisanteil; Voraussetzung für die EBM-Abrechnung delegierter Leistungen[^2]
- Voraussetzung: abgeschlossene MFA-Ausbildung + i. d. R. 3 Jahre Berufserfahrung in der hausärztlichen Versorgung (NäPa: konkrete Vorgaben in Anlage 8 BMV-Ä)
- Hausbesuche: zentrales Einsatzfeld; rechtlich nur bei delegierbaren Leistungen möglich, ärztliche Verantwortung bleibt
- EBM-Abrechnung NäPa: GOP 03060–03065 (Hausarztzentrierte Versorgung) – z. B. GOP 03062 (Mitbesuch nicht-ärztl. Praxisassistentin) und GOP 03063 (Mitbesuch im organisierten Notfalldienst)[^3]
- Förderung: in einigen KV-Regionen Strukturzuschläge für die Beschäftigung von NäPa
- Karriereeffekt: mehr Verantwortung, häufig höhere Vergütung in tarifgebundenen Praxen oder über Funktionszulagen
Begriffe und Abgrenzung
VERAH – Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis
Die VERAH-Qualifikation wurde 2007 vom Deutschen Hausärzteverband und dem IhF etabliert und wird kontinuierlich weiterentwickelt[^1]. Sie versteht sich als fachübergreifendes Versorgungskonzept für die Hausarztpraxis und legt Schwerpunkte auf:
- Patientenbetreuung in komplexen Versorgungssituationen
- Hausbesuchsmanagement (Vorbereitung, Durchführung in Vertretung der Hausärztin / des Hausarztes, Nachbereitung)
- Versorgungskoordination mit Pflegediensten, Krankenhäusern, Apotheken, Therapieberufen
- Wundmanagement, Geriatrische Versorgung, Palliativbegleitung
- Praxisorganisation und Qualitätsmanagement
NäPa – Nichtärztliche Praxisassistentin
Die NäPa-Qualifikation ist die vergütungsrelevante Weiterbildung im Sinne von § 87 Abs. 2b SGB V und der Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä)[^2]. Sie wurde 2013 eingeführt und über das KBV-Curriculum geregelt:
- mindestens 270 Stunden strukturierte Fortbildung (200 Std. theoretisch + 70 Std. praktisch)
- Inhalte: rechtliche Grundlagen der Delegation, Pflege, Wundmanagement, Geriatrie, Palliativversorgung, Hygiene, Notfallmanagement, Gesprächsführung, Versorgungskoordination
- Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als MFA oder gleichwertig sowie eine bestimmte Mindesterfahrungszeit in der hausärztlichen Versorgung
Verhältnis VERAH – NäPa
- VERAH ist ein Versorgungskonzept mit klar definierter Curriculumsstruktur des Hausärzteverbandes; sie qualifiziert inhaltlich für die delegierbaren Leistungen
- NäPa ist die formal-vertragliche Voraussetzung für die EBM-Abrechnung delegierter ärztlicher Leistungen
- viele MFA absolvieren beide Qualifikationen; die VERAH-Inhalte werden bei der NäPa-Anerkennung in vielen KV-Regionen vollständig oder teilweise angerechnet
Typische Aufgaben
Patientenbezogene Aufgaben
- Versorgungsmanagement chronisch Erkrankter (Diabetes, Herzinsuffizienz, COPD, Polypharmazie)
- Hausbesuche in Vertretung der ärztlichen Hausbesuchstätigkeit, im Rahmen der Delegation
- Wundmanagement mit strukturierten Verbandwechseln und Dokumentation
- Geriatrisches Assessment (z. B. Sturzgefährdung, kognitive Funktion, Aktivitäten des täglichen Lebens)
- Palliativbegleitung in Kooperation mit dem ärztlichen Team und SAPV
- Patientenedukation (Insulintherapie-Schulung, Inhalationstechnik, Anti-Hypertonika-Compliance)
Koordinations- und Schnittstellenaufgaben
- Kommunikation mit Pflegediensten, Apotheken, Krankenhausentlassmanagement, Therapieberufen
- Steuerung des Patienten in DMP-Programmen
- Mitarbeit in Qualitätszirkeln und Praxisteam-Besprechungen
- Unterstützung bei Hygiene-, Praxis- und Notfallmanagement
Rechtliche Grenzen
Die ärztliche Verantwortung bleibt unangetastet. Die delegierbaren Leistungen sind in Anlage 24 BMV-Ä sowie in den Empfehlungen der KBV detailliert beschrieben[^4]. Nicht delegierbar bleiben Diagnose, Indikationsstellung und Therapieentscheidung.
Voraussetzungen und Anbieter
Persönliche Voraussetzungen
- abgeschlossene Ausbildung zur MFA (oder gleichgestellte Berufsausbildung gemäß BMV-Ä-Anlage 8)
- in der Regel 3 Jahre Berufserfahrung in der ambulanten Versorgung
- Empfehlung des Praxisarbeitgebers (in vielen Regionen für die Anerkennung erforderlich)
- gute kommunikative Fähigkeiten, Belastbarkeit und Organisationsstärke
- Führerschein häufig empfohlen, da Hausbesuche zentraler Bestandteil sind
Anbieter
- VERAH: Hausärzteverbände der Länder und das Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF)[^1]
- NäPa: Akademien der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie zugelassene Bildungseinrichtungen (z. B. Akademien für medizinische Fortbildung der Landesärztekammern)
- modulare Online- und Präsenzformate; Berufsbegleitung üblich
Dauer und Kosten
- Theoriezeit für VERAH rund 200 Std., für NäPa rund 270 Std.; in Wochen- oder Blockmodulen über 6–12 Monate
- Kosten je nach Anbieter ca. 2.000–3.500 €; vielfach Übernahme durch den Arbeitgeber, insbesondere wenn der Strukturzuschlag in Anspruch genommen wird
EBM-Abrechnung und Förderung
Mit der NäPa-Qualifikation entstehen gesonderte Abrechnungsmöglichkeiten im EBM (Auszug Hausarzt-Bereich, Stand 2026)[^3]:
- GOP 03060 – Strukturzuschlag für die Beschäftigung einer NäPa
- GOP 03062 – Mitbesuch der NäPa als Versorgungsleistung außerhalb der Praxis
- GOP 03063 – Mitbesuch der NäPa im organisierten Not(fall)dienst
- GOP 03064 – aufsuchender Hausbesuch der NäPa bei besonderen Indikationen
- GOP 03065 – Pauschale für die strukturelle Einbindung der NäPa
Karriere und Nutzen
- Funktionszulage in vielen tarifgebundenen Praxen oder im Rahmen einer Eingruppierung in höhere Tätigkeitsgruppen des AAA/VMF (z. B. TG III oder IV)
- mehr Verantwortung in der Versorgung; höhere fachliche Eigenständigkeit unter ärztlicher Delegation
- Beitrag zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten Regionen
- gute Anschluss-Qualifikationen: Wundmanagement, Diabetesassistenz DDG, Praxismanager:in, Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Brauche ich VERAH und NäPa, oder reicht eine? Wer in der hausärztlichen Versorgung delegierte Leistungen abrechnen will, benötigt die NäPa-Qualifikation, da nur sie nach Anlage 8 BMV-Ä die Voraussetzung für die EBM-Abrechnung erfüllt[^2]. VERAH ist ein eigenständiges Versorgungskonzept und wird in vielen Regionen für die NäPa-Anerkennung angerechnet.
Wie lange dauert die Weiterbildung? VERAH rund 200 Unterrichtseinheiten, NäPa rund 270 Stunden. Berufsbegleitend dauert das jeweils 6–12 Monate.
Was kostet die Weiterbildung und wer bezahlt sie? Je nach Anbieter etwa 2.000–3.500 €. In vielen Praxen wird die Weiterbildung vom Arbeitgeber übernommen, da die NäPa-Beschäftigung über den Strukturzuschlag (GOP 03060) refinanzierbar ist[^3].
Welche Aufgaben darf eine NäPa bei Hausbesuchen übernehmen? NäPa-MFA können Hausbesuche zur Erhebung von Vitaldaten, Wundkontrollen, Blutentnahmen, Verbandwechseln, Patientenedukation und Versorgungskoordination durchführen, sofern die Indikation ärztlich gestellt und die Leistung delegierbar ist (Anlage 24 BMV-Ä)[^4]. Ärztliche Diagnostik und Therapieentscheidung bleiben dem Arzt vorbehalten.
Lohnt sich die Weiterbildung finanziell? In tarifgebundenen Praxen führt die Qualifikation häufig zu einer Eingruppierung in eine höhere Tätigkeitsgruppe oder zu einer Funktionszulage. Indirekt erhöht sich auch die Stellenattraktivität in einem Markt mit steigender Nachfrage nach delegierbaren Leistungen.
Können auch andere Berufsgruppen die NäPa-Qualifikation absolvieren? Anlage 8 BMV-Ä definiert zugelassene Berufsgruppen. Neben MFA können je nach Region z. B. ZFA, Krankenpflegekräfte oder vergleichbare nicht-ärztliche Heilberufe nach Erfüllung der Voraussetzungen die Qualifikation erwerben[^2].
Was ist der Unterschied zwischen NäPa und einer Pflegefachkraft im ambulanten Dienst? Die NäPa arbeitet innerhalb einer hausärztlichen Praxisorganisation unter ärztlicher Delegation, eine Pflegefachkraft im ambulanten Pflegedienst arbeitet eigenständig im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI). Die Aufgabenfelder überschneiden sich, die rechtliche Verankerung ist unterschiedlich.
Quellen
[^1]: Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF): Curriculum VERAH – Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis.