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Abschlussprüfung MFA: Ablauf, Prüfungsbereiche und Lernstrategie

MFA-Abschlussprüfung vor der Ärztekammer (§ 9 MedFAngAusbV): schriftlicher Teil (Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung, Wirtschafts- und Sozialkunde) und praktischer Teil mit Fachgespräch. Prüfungszeiten, Gewichtung, Bestehensregeln, Wiederholung, Lernstrategie und FAQ.

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Updated: 2026-05-08

Die Abschlussprüfung beendet die dreijährige duale Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten und führt – bei Bestehen – zur Verleihung der Berufsbezeichnung. Sie wird vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Ärztekammer abgelegt und ist in §§ 37–40 BBiG sowie konkret in § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV) vom 26. April 2006 geregelt[^1][^2]. (Hinweis: § 8 MedFAngAusbV regelt die Zwischenprüfung, § 9 die Abschlussprüfung mit Struktur, Prüfungsbereichen, Prüfungszeiten und Gewichtung.) Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.


Kurz & knapp

- Rechtsgrundlage: §§ 37–40 BBiG; § 9 MedFAngAusbV vom 26. April 2006[^1][^2]
- Zuständige Stelle: Ärztekammer des Landes (Prüfungsausschuss)
- Schriftlicher Teil (§ 9 Abs. 3 MedFAngAusbV): drei Prüfungsbereiche
- Behandlungsassistenz (120 Min.)
- Betriebsorganisation und -verwaltung (120 Min.)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Min.)
- Praktischer Teil (§ 9 Abs. 4 MedFAngAusbV): höchstens 75 Min. komplexe Prüfungsaufgabe + höchstens 15 Min. Fachgespräch
- Gewichtung innerhalb des schriftlichen Teils (§ 9 Abs. 5 MedFAngAusbV): Behandlungsassistenz 40 %, Betriebsorganisation und -verwaltung 40 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %
- Bestehensregel (§ 9 Abs. 7 MedFAngAusbV): mindestens „ausreichend“ im praktischen und im schriftlichen Teil sowie in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche
- Mündliche Ergänzungsprüfung: kann beantragt werden, wenn ein schriftlicher Prüfungsbereich mit „mangelhaft“ (nicht „ungenügend“) bewertet wurde und sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann
- Wiederholung: zweimal möglich (§ 37 BBiG)[^1]
- Voraussetzungen für die Zulassung: absolvierte Zwischenprüfung (§ 8 MedFAngAusbV), ordnungsgemäßer Ausbildungsnachweis, Zeitnähe zum Ausbildungsende

Was geprüft wird

Schriftliche Prüfung – drei Prüfungsbereiche (§ 9 Abs. 3 MedFAngAusbV)

Behandlungsassistenz (120 Minuten – Gewichtung 40 %):

  • medizinische Grundlagen (Anatomie, Physiologie, Krankheitsbilder)
  • Diagnostik und Therapie häufiger Erkrankungen
  • Mitwirkung bei Untersuchungen und Eingriffen
  • Hygiene, Infektionsschutz, Strahlenschutz
  • Notfallmanagement, Wundversorgung, Labormedizin
  • Medikamente, Dosierung, Pharmakologie
Betriebsorganisation und -verwaltung (120 Minuten – Gewichtung 40 %):
  • Patientenmanagement, Terminorganisation, Praxisverwaltungssoftware
  • Abrechnung nach EBM (GKV) und GOÄ (PKV)
  • Dokumentation und Datenschutz (DSGVO, ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB)
  • Qualitätsmanagement, Hygienemanagement, Arbeitsschutz
  • Kommunikation und Patientenedukation
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten – Gewichtung 20 %):
  • Berufsbildung und Arbeitsrecht
  • soziale Sicherung (SGB V, SGB VI, SGB XI)
  • Wirtschaftsordnung, Berufsverbände, Tarifrecht
  • gesellschaftliche und politische Grundlagen

Praktischer Teil (§ 9 Abs. 4 MedFAngAusbV)

  • Bearbeitung einer komplexen Prüfungsaufgabe in einer berufstypischen Praxissituation (häufig Schauspielpatient oder Fallszenario)
  • typische Themen: Anamnese, Patientenaufnahme, Vorbereitung einer Untersuchung, Hygiene-Maßnahme, Notfallreaktion
  • Beobachtung der praktischen Durchführung durch den Prüfungsausschuss
  • anschließendes Fachgespräch zur Begründung des Vorgehens, zu Alternativen und zur reflektierten Berufsausübung
  • Dauer: höchstens 75 Minuten für die komplexe Prüfungsaufgabe plus höchstens 15 Minuten Fachgespräch[^2]

Bestehensregeln und Wiederholung

Bestehen (§ 9 Abs. 7 MedFAngAusbV)

  • der praktische Teil und der schriftliche Teil müssen jeweils mit mindestens „ausreichend“ abgeschlossen werden
  • innerhalb des schriftlichen Teils müssen mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ bewertet sein
  • die Gewichtung der schriftlichen Prüfungsbereiche untereinander ist in § 9 Abs. 5 MedFAngAusbV festgelegt: Behandlungsassistenz 40 %, Betriebsorganisation und -verwaltung 40 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %
  • bei nicht ausreichendem Ergebnis in einem schriftlichen Prüfungsbereich kann eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragt werden, sofern sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann; das Ergebnis dieses Bereichs setzt sich dann zu zwei Dritteln aus dem schriftlichen und zu einem Drittel aus der mündlichen Leistung zusammen[^2]
  • die mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich, wenn der schriftliche Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet wurde

Wiederholung

  • die Abschlussprüfung kann nach § 37 Abs. 1 BBiG zweimal wiederholt werden[^1]
  • die Ausbildung verlängert sich auf Antrag bis zur nächsten Prüfung, höchstens jedoch um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG)
  • bei der Wiederholung können Prüfungsbereiche, die mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden, in der Regel auf Antrag angerechnet werden

Lernstrategie

Stoff strukturieren

  • Lernplan über die letzten 3–6 Monate vor der Prüfung mit klaren Wochenthemen
  • Aufteilung nach den drei schriftlichen Prüfungsbereichen plus praktischer Vorbereitung
  • regelmäßige Wiederholung (Spaced Repetition) statt punktueller Marathon-Phasen
  • Karteikarten oder digitale Lernkarten für medizinische Begriffe und Abrechnungsziffern
  • Lerngruppen mit anderen Auszubildenden, idealerweise aus unterschiedlichen Praxistypen

Fallorientiert lernen

Lernfelder und Prüfungsbereiche sollten in konkreten Fallsituationen geübt werden:

  • „Ein Patient kommt zur Blutentnahme: Was ist vorzubereiten? Welche Hygienemaßnahmen sind nötig? Wie wird das Material beschriftet und versendet?“
  • „Eine Privatrechnung wird erstellt: Welche Ziffern werden angesetzt, wie hoch ist der Steigerungssatz, welche Angaben müssen auf der Rechnung stehen?“
  • „Ein Patient kollabiert im Wartezimmer: Welche Sofortmaßnahmen treffen Sie, wer alarmiert was?“
Diese Fallarbeit bereitet zugleich auf die praktisch-mündliche Prüfung vor, in der vergleichbare Situationen verlangt werden.

Hilfreiche Materialien

  • offizielle Prüfungsaufgabensammlungen der Ärztekammern (häufig zugänglich über die Kammerwebsite)
  • Lehrbücher wie MFA-Prüfungstrainer, Behandlungsassistenz für MFA
  • Online-Plattformen mit Übungsfragen und Lernkarten
  • aktuelle EBM- und GOÄ-Übersichten
  • KV-Materialien zu Praxisorganisation und Hygiene

Häufige Stolperstellen

  • Fachbegriffe nur auswendig zu lernen, ohne sie in Praxiskontexte einordnen zu können
  • die Verbindung von Abrechnung, Dokumentation und Behandlung wird unterschätzt
  • Hygiene- und Datenschutzfragen werden als Nebenthema betrachtet, sind aber prüfungsrelevant
  • Wiederholung beginnt zu spät; Lerntempo direkt vor der Prüfung wird unrealistisch eingeschätzt
  • der praktisch-mündliche Teil wird als „leicht“ unterschätzt – Argumentation und Begründung sind ebenso wichtig wie die korrekte Ausführung
  • Berufsschulnoten werden vernachlässigt, obwohl sie in vielen Bundesländern in das Zeugnis einfließen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert die schriftliche Abschlussprüfung insgesamt? Behandlungsassistenz 120 Minuten + Betriebsorganisation und -verwaltung 120 Minuten + Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten, zusammen also 300 Minuten (5 Stunden) reine Bearbeitungszeit, in der Regel an einem oder zwei Prüfungstagen verteilt (§ 9 Abs. 3 MedFAngAusbV)[^2].

Wann findet die Abschlussprüfung statt? Die Termine werden bundesweit von den Ärztekammern in Abstimmung festgelegt; üblicherweise im April/Mai und Oktober/November. Die genaue Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe? Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 BBiG)[^1]. Die Ausbildung wird in der Regel bis zur nächsten Prüfung verlängert; bestandene Prüfungsbereiche können auf Antrag anerkannt bleiben.

Was bedeutet die mündliche Ergänzungsprüfung? Wenn ein schriftlicher Prüfungsbereich mit „mangelhaft“ (aber nicht „ungenügend“) bewertet wurde, kann auf Antrag eine 15-minütige mündliche Ergänzungsprüfung in diesem Bereich abgelegt werden. Das schriftliche Ergebnis zählt zu zwei Dritteln, die mündliche Ergänzung zu einem Drittel[^2].

Welche Unterlagen darf ich in die Prüfung mitnehmen? In der Regel keine eigenen Unterlagen. Bei einigen Prüfungsbereichen werden zugelassene EBM- oder GOÄ-Auszüge vom Prüfungsausschuss bereitgestellt.

Wer sitzt im Prüfungsausschuss? Mindestens drei Mitglieder: eine Ärztin/ein Arzt als Vorsitz, eine Berufsschullehrkraft und eine MFA mit Berufserfahrung als Beisitz, häufig zusätzlich ein zweites berufstätiges MFA-Mitglied (§ 40 BBiG).

Welche Note ist „bestanden“? „Ausreichend“ ab 50 % der erreichbaren Punkte. Die Notenskala folgt dem üblichen Schema 1–6.

Wie viel Zeit sollte ich zur Prüfungsvorbereitung einplanen? Realistisch sind 3–6 Monate strukturierter Vorbereitung neben Beruf und Berufsschule, mit deutlicher Steigerung der Lernintensität in den letzten 4–6 Wochen.


Quellen

[^1]: Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung vom 4. Mai 2020, mit späteren Änderungen. [^2]: Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV) vom 26. April 2006, insbesondere § 8 (Zwischenprüfung) und § 9 (Abschlussprüfung – Prüfungsbereiche, Prüfungszeiten, Gewichtung, Bestehensregeln).


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