Berufsfelder Pflege Pflegeberufe im Überblick: Karriere in der Pflege

Pflegeberufe im Überblick: Karriere in der Pflege

Pflegeberufe in Deutschland 2026: generalistische Pflegeausbildung seit 2020 (PflBG), Einsatzbereiche, Fachweiterbildungen, Akademisierung, Gehalt nach TVöD-P und Voraussetzungen – kompakt erklärt.

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Updated: 2026-05-07

Die Pflegeberufe bilden mit etwa 1,7–1,8 Millionen Beschäftigten in Deutschland die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen[^1]. Seit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) am 1. Januar 2020 ist die Ausbildung generalistisch: Die früher getrennten Wege Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege wurden in einer einheitlichen dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann zusammengeführt[^2]. Die Berufsbezeichnung ist europaweit als „Krankenschwester für allgemeine Pflege“ (RL 2005/36/EG, Anhang V) anerkannt[^3].


Kurz & knapp

- Rechtsgrundlage: Pflegeberufegesetz (PflBG), in Kraft seit 1. Januar 2020[^2]
- Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau / Pflegefachmann (generalistisch); Vorgänger: Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre Vollzeit (2.100 Std. Theorie + 2.500 Std. Praxis); akademische Variante: Bachelor of Science Pflege (3–4 Jahre)
- Zuständige Behörde: Landesbehörden (Regierungspräsidien, Landesämter); Pflegekammern in einzelnen Ländern
- Vergütung Ausbildung: typisch 1.300 € (1. Jahr) bis 1.500 € (3. Jahr) brutto monatlich (TVAöD-Pflege)
- Einstiegsgehalt nach TVöD-P (Stand 2025/26): ca. 3.300–3.500 € brutto monatlich (P 7); mit Zulagen meist deutlich höher
- EU-Anerkennung: automatisch für allgemeine Krankenpflege (sektoraler Beruf nach RL 2005/36/EG)[^3]

Der Pflegeberuf heute

Generalistische Pflegeausbildung

Die Reform 2020 hat drei zentrale Veränderungen gebracht[^2]:

  • einheitliche Berufsausbildung mit gemeinsamen Inhalten in den ersten zwei Jahren, Vertiefungseinsatz im dritten Jahr
  • Wahloption im dritten Ausbildungsjahr: Vertiefung in Akut-, Langzeit- oder Kinderkranken-/Pädiatrieversorgung möglich; bei entsprechender Wahl im dritten Jahr kann der Abschluss alternativ als „Altenpfleger/in“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ geführt werden (Übergangsregelung gemäß PflBG)
  • bundeseinheitliche staatliche Prüfung statt unterschiedlicher Länderverordnungen

Berufsbezeichnung und Akademisierung

Neben der berufsfachschulischen Ausbildung ist seit 2020 ein eigenständiges hochschulisches Studium der Pflege etabliert (B.Sc. Pflege, Bachelor of Nursing). Es vermittelt zusätzlich wissenschaftliche Kompetenzen für die Versorgung komplex Erkrankter und für die Übernahme heilkundlicher Aufgaben.

International wird die Berufsbezeichnung „Nurse“ verwendet; im EU-Recht „Krankenschwester für allgemeine Pflege“ (Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG)[^3].


Einsatzbereiche

Krankenhaus

  • Allgemein- und Fachstationen (Innere, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie etc.)
  • Intensivstation, häufig nach Fachweiterbildung Anästhesie- und Intensivpflege
  • OP-Bereich als Springer- oder Instrumentier-Pflege
  • Notaufnahme mit fachübergreifenden Anforderungen
  • spezialisierte Bereiche wie Onkologie, Kardiologie, Neurologie, Stroke Unit, Palliativstation

Langzeitpflege

  • stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime)
  • Kurzzeitpflege, Tagespflege, Nachtpflege
  • betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen

Ambulante Pflege

  • ambulante Pflegedienste mit häuslicher Versorgung pflegebedürftiger Personen
  • mobile Palliativversorgung (SAPV)
  • spezialisierte ambulante Bereiche: Intensivpflege zu Hause, Wundmanagement, Pflegeüberleitung

Weitere Felder

  • Rehabilitation (geriatrische, neurologische, psychosomatische Reha)
  • Hospiz
  • Krankenkassen, MD (Medizinischer Dienst), Behörden
  • Lehre (Pflegeschulen, Hochschulen) und Forschung

Spezialisierungsmöglichkeiten

Fachweiterbildungen

Die meisten Fachweiterbildungen umfassen rund 720 Theorie- und mehrere hundert Praxisstunden, dauern berufsbegleitend ca. zwei Jahre und werden nach Landes- bzw. DKG-Empfehlungen geregelt[^1]. Verbreitet sind:

  • Intensiv- und Anästhesiepflege
  • Onkologische Pflege
  • Pädiatrische Intensivpflege
  • Psychiatrische Pflege
  • Gerontopsychiatrische Pflege
  • Palliative Care
  • Operationsdienst (OP-Pflege)
  • Endoskopie
  • Hygienefachpflege (mit DGSV-/RKI-Bezug)

Aufstieg in Leitungsfunktionen

  • Stationsleitung: nach Praxiserfahrung und Weiterbildung „Leitung einer Station / eines Bereichs“ (DKG-Empfehlung)
  • Pflegedienstleitung (PDL): nach Weiterbildung oder Studium; in Heimen Voraussetzung nach § 71 SGB XI
  • Pflegerische Bereichsleitung / Direktion: häufig mit pflegewissenschaftlichem Studium kombiniert
  • Qualitätsmanagement, Hygiene, Praxisanleitung – Fachexpertenrollen mit zusätzlicher Qualifikation
Vertiefend: Stationsleitung Pflege.

Heilkundeübertragung

Nach § 14 PflBG und der Heilkundeübertragungsrichtlinie des G-BA können Pflegefachpersonen mit zusätzlicher Qualifikation eigenständig bestimmte heilkundliche Tätigkeiten übernehmen, etwa in der Versorgung chronischer Wunden oder bei Diabetes mellitus[^2].


Gehalt und Perspektiven

Einstiegsgehalt

Die Vergütung im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Einrichtungen folgt dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege (TVöD-P) bzw. dem TVAöD in der Ausbildung[^4]:

  • Pflegefachperson Einstieg (P 7, Stufe 2): ca. 3.300–3.500 € brutto monatlich (Stand 2025/26)
  • mit zunehmender Berufserfahrung (P 7 / P 8 / P 9) bis ca. 4.300 €
  • Stationsleitung (P 11/12) ca. 4.600–5.300 €
  • Pflegedienstleitung (P 13/14) ca. 5.000–6.500 € und mehr
Hinzu kommen Zulagen für Wechselschicht, Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst, Funktions- und Intensivpflegezulagen sowie Jahressonderzahlung. In Pflegeeinrichtungen außerhalb der Tarifbindung kann das Gehalt niedriger ausfallen; das Pflegelöhneverbesserungsgesetz und die tariftreue Bezahlung in der Langzeitpflege haben das Lohnniveau seit 2022 angehoben.

Arbeitsmarkt

  • Fachkräftemangel mit über 100.000 unbesetzten Stellen[^1]
  • hohe Übernahmechancen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss
  • breite geografische und fachliche Mobilität

Voraussetzungen

Schulische Voraussetzungen

  • in der Regel mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
  • Hauptschulabschluss möglich in Verbindung mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder mit erfolgreichem Abschluss der Pflegeassistenz- bzw. Pflegehelferausbildung
  • für das Pflegestudium: Hochschul- oder Fachhochschulreife

Persönliche und gesundheitliche Eignung

  • Empathie, Geduld, Kommunikationsstärke
  • Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit
  • körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu Schichtdienst und zu Wochenend- und Feiertagsarbeit
  • ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
  • erweitertes Führungszeugnis

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was hat sich 2020 in der Pflegeausbildung geändert? Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die drei Ausbildungswege Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zur generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Die Berufsbezeichnung lautet seither Pflegefachfrau / Pflegefachmann[^2].

Sind die alten Berufsbezeichnungen noch gültig? Ja. Wer vor 2020 ausgebildet wurde, behält die alten Bezeichnungen (Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in). Sie sind weiterhin uneingeschränkt gültig.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeausbildung und Pflegestudium? Beide Wege führen zur Berufserlaubnis als Pflegefachperson. Das Studium bietet zusätzliche wissenschaftliche Kompetenzen für komplexe Versorgungssituationen, Heilkundeübertragung, Lehre und Forschung. Berufseinstieg, Tarifgruppe und Aufgabenfeld unterscheiden sich je nach Einrichtung.

Wie viel verdient eine Pflegefachperson zum Berufseinstieg? Nach TVöD-P liegt das Einstiegsgehalt bei rund 3.300–3.500 € brutto monatlich (P 7, Stufe 2; Stand 2025/26)[^4]. Mit Zulagen für Wechselschicht und Funktion fällt das Gesamtbrutto höher aus.

Welche Spezialisierung lohnt sich am meisten? Das hängt von Interesse und Einsatzfeld ab. Stark nachgefragt sind Intensivpflege, Anästhesiepflege, Onkologie, OP-Pflege und Palliative Care. Die Vergütung steigt durch Funktions- und Fachpflegezulagen.

Können Pflegefachkräfte aus dem Ausland in Deutschland arbeiten? Ja. Bei EU-/EWR-/Schweiz-Abschlüssen erfolgt die Anerkennung in der allgemeinen Krankenpflege automatisch nach Richtlinie 2005/36/EG[^3]; bei Drittstaaten findet eine Einzelfallprüfung statt. Vertiefend: Anerkennung Pflegeberufe.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es? Stationsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung, Hygienefachkraft, QM-Beauftragte/r, akademische Pflege (M.Sc., Promotion), Pflegepädagogik, Pflegemanagement.


Quellen

[^1]: Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik und Beschäftigungsdaten der Pflege, jeweils aktuelle Ausgabe. [^2]: Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017, in Kraft seit 1. Januar 2020. [^3]: Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU. [^4]: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege (TVöD-P) und Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD-Pflege), jeweils aktuelle Fassung.


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