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Zwischenprüfung MFA: Zweck, Inhalte und Vorbereitung

Zwischenprüfung in der MFA-Ausbildung: rechtliche Einordnung (§ 48 BBiG, § 8 MedFAngAusbV), Zeitpunkt vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres, schriftliches Format mit max. 120 Minuten, typische Inhalte und sinnvolle Vorbereitung.

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Updated: 2026-05-08

Die Zwischenprüfung in der MFA-Ausbildung ist eine Standortbestimmung zur Mitte der Ausbildung und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Sie ist gesetzlich in § 48 BBiG verankert und in § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV) konkretisiert[^1][^2]. Anders als die Abschlussprüfung beeinflusst sie die Endnote nicht direkt; sie macht aber sichtbar, welche Inhalte gefestigt sind und in welchen Bereichen vor der Abschlussprüfung gezielt nachgearbeitet werden sollte.


Kurz & knapp

- Rechtsgrundlage: § 48 BBiG; § 8 MedFAngAusbV[^1][^2]
- Zeitpunkt: vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres (§ 8 Abs. 1 MedFAngAusbV)
- Format: schriftliche Prüfung anhand praxisbezogener Aufgaben in höchstens 120 Minuten (§ 8 Abs. 2 MedFAngAusbV)
- Inhalte: Stoff der ersten 18 Monate gemäß Ausbildungsrahmenplan
- Funktion: Standortbestimmung; keine Note für die Abschlussprüfung, aber Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung
- Anmeldung: durch den Ausbildungsbetrieb über die zuständige Ärztekammer
- Wiederholung: bei Nichtteilnahme oder unzureichender Leistung in der Regel nicht erforderlich; entscheidend ist die nachweisliche Teilnahme

Zweck der Zwischenprüfung

Lernstand prüfen

§ 48 BBiG schreibt eine Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsverhältnissen vor[^1]. Ihr Zweck ist eine zeitnahe Rückmeldung an Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschule, ob die zentralen Inhalte der ersten Ausbildungshälfte vermittelt sind. Die Zwischenprüfung

  • macht sichtbar, welche Themen sicher beherrscht werden und wo Lücken bestehen,
  • ermöglicht gezielte Nachsteuerung im Rest der Ausbildung,
  • liefert erste Erfahrung mit dem Prüfungsformat der Kammer,
  • gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung – ohne nachgewiesene Teilnahme keine Zulassung.

Abgrenzung zur Abschlussprüfung

  • die Zwischenprüfung ersetzt die Abschlussprüfung nicht und fließt nicht als gewichtete Note in das Abschlussergebnis ein
  • sie sollte trotzdem ernst genommen werden, weil sie a) die Routine im Prüfungsformat aufbaut und b) die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung anleitet
  • in einigen Bundesländern bzw. Kammern wird die Zwischenprüfung als „gestreckte Abschlussprüfung – Teil 1“ organisiert (in der MFA-Ausbildung jedoch nicht regelhaft)

Typische Inhalte

Die schriftlichen Aufgaben decken die in den ersten 18 Monaten vermittelten Themen ab. Schwerpunkte sind in der Regel:

  • Patientenempfang und Kommunikation (Terminvergabe, Telefonate, Schweigepflicht, Datenschutz)
  • Hygiene und Arbeitsschutz (Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Aufbereitung von Medizinprodukten, Infektionsschutzgesetz)
  • Grundlagen der Behandlungsassistenz (Vitalzeichen, Anamnese-Vorbereitung, Verbandwechsel, Blutdruckmessung)
  • medizinische Fachbegriffe und Anatomie ausgewählter Organsysteme
  • Dokumentation (Patientenakte, Praxissoftware, einfache Abrechnungsgrundlagen)
  • Rechtsgrundlagen der Ausbildung (BBiG, JArbSchG, Datenschutzgrundverordnung)
  • Praxisorganisation (Bestellwesen, Wartezimmermanagement)
Die genaue Themenliste wird im Ausbildungsrahmenplan der MedFAngAusbV beschrieben[^2]; einzelne Kammern veröffentlichen Ergänzungen.


Vorbereitung

Lernplan

  • mit der Vorbereitung 6–8 Wochen vor dem Prüfungstermin beginnen
  • Inhalte nach Themenblöcken sortieren (Patientenkommunikation, Hygiene, medizinische Grundlagen, Dokumentation)
  • regelmäßige kurze Wiederholungseinheiten (15–30 Min. täglich) statt punktueller Marathon-Lerntage
  • Berufsschulunterlagen, Ausbildungsnachweis und Praxisstandards parallel nutzen
  • ggf. Lerngruppen mit anderen Auszubildenden bilden

Übungsmaterialien

  • Aufgabensammlungen der Ärztekammern (auf der Kammerwebsite oder über die Berufsschule)
  • Lehrbücher für die MFA-Ausbildung mit Übungsteil
  • Online-Lernplattformen mit programmierten Aufgaben

Fallorientiertes Üben

Beispielfragen, an denen sich der Stoff gut wiederholen lässt:

  • „Was ist vor einer kleinen chirurgischen Behandlung vorzubereiten? Welche Hygienemaßnahmen sind nötig?“
  • „Welche Informationen dürfen telefonisch an wen weitergegeben werden, wenn ein Angehöriger anruft?“
  • „Welche Stundenangaben gelten nach JArbSchG für minderjährige Auszubildende?“

Anmeldung und Ablauf

  • die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Ärztekammer; die Termine werden bundesweit koordiniert
  • die Prüfung dauert in der Regel 120 Minuten
  • die Aufgaben sind häufig programmierte Multiple-Choice-Fragen; einzelne Kammern setzen ergänzend offene Fragen ein
  • keine eigenen Hilfsmittel sind zugelassen; Schreibzeug wird teils gestellt, teils mitzubringen

Nach der Prüfung

Ergebnis besprechen

  • die Bewertung wird der Ausbildungsleitung und der auszubildenden Person übermittelt
  • das Ergebnis sollte mit der Praxisanleitung und – falls möglich – mit Berufsschullehrkräften besprochen werden
  • gezielte Nacharbeit in den schwächeren Themenbereichen einplanen, ggf. mit zusätzlicher Praxisrotation oder Lerngruppe
  • die Erfahrung mit dem Prüfungsformat hilft bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Was bei nicht ausreichendem Ergebnis passiert

Die Zwischenprüfung wird nicht im klassischen Sinne benotet, sondern dokumentiert die Teilnahme. Bei sehr schwachem Ergebnis sollte die Ausbildungsplanung angepasst werden (z. B. zusätzliche Lerneinheiten, intensivere Praxisanleitung). Eine Wiederholung ist im Regelfall nicht vorgesehen, weil die Prüfung selbst keine Zulassungs- oder Bestehensnote erzeugt.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann findet die Zwischenprüfung statt? In der Regel zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres, gegen Ende des dritten oder Anfang des vierten Ausbildungshalbjahres. Die genauen Termine setzt die zuständige Ärztekammer fest.

Ist die Zwischenprüfung Pflicht? Ja. Nach § 48 BBiG müssen Auszubildende an einer Zwischenprüfung teilnehmen[^1]. Die nachgewiesene Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Beeinflusst das Ergebnis meine Abschlussnote? Nein. Das Ergebnis wird dokumentiert, fließt aber nicht in die Abschlussnote ein. Es dient ausschließlich der Standortbestimmung.

Welche Themen sind besonders prüfungsrelevant? Patientenkommunikation, Hygiene und Datenschutz sind in fast jeder Zwischenprüfung Schwerpunkt. Hinzu kommen medizinische Grundlagen, Dokumentation und Praxisorganisation der ersten 18 Monate gemäß Ausbildungsrahmenplan[^2].

Was passiert, wenn ich krank bin? Eine Krankmeldung mit ärztlichem Attest ist umgehend an die Kammer zu übermitteln. In der Regel wird ein Nachschreibetermin angesetzt; der nachgewiesene Versuch zählt dann als Teilnahme.

Welche Hilfsmittel sind erlaubt? In der Regel keine. Schreibzeug wird teils bereitgestellt, teils sollte es mitgebracht werden – die Kammer informiert dazu in der Einladung.

Wie viel Zeit sollte ich zur Vorbereitung einplanen? Realistisch sind 6–8 Wochen mit kontinuierlichen Lerneinheiten. Wer regelmäßig Berufsschulinhalte wiederholt und das Berichtsheft konsequent führt, kommt mit weniger Aufwand aus.


Quellen

[^1]: Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung vom 4. Mai 2020, mit späteren Änderungen. [^2]: Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten (MedFAngAusbV) vom 26. April 2006, insbesondere § 8 (Zwischenprüfung) und Anlage (Ausbildungsrahmenplan).


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